Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Telefon: 03 51/85471 101
Telefax: 03 51/85471 109
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Website: http://www.datenschutz.sachsen.de
Jenny Hirschfelder
Hebamme
Altpieschen 17
01127 Dresden
- nachfolgend Hebamme genannt -
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung:
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit meiner gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme mich rechtzeitig aufklären wird.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und mir daher als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:
Private Krankenversicherung:
Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung von Sachsen-Anhalt.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Wahlleistungen:
Weitere Wahlleistungen (wie z. B. Partnergebühr Geburtsvorbereitungskurs, K-Taping, Rufbereitschaftspauschale bei ambulanter Geburt* usw.) werden separat vereinbart:
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebammen haften nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Im Vertretungsfall schließt die Vertretungshebamme selbstständig einen Behandlungsvertrag mit der Leistungsempfängerin. Die Hebamme haftet nicht für die Leistungen der Vertretungshebamme.
Medizinische Unterlagen
Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelung an Dritte (z.B. an Kostenträger zu Abrechnungszwecken) übermittelt. Die Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten an alle Hebammen der Praxisgemeinschaft sowie in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme stimme ich ausdrücklich zu.
Sprechzeiten
Meine Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit bitte ich Sie, nur im Notfall anzurufen. Bitte beachten Sie, dass ich keine Rufbereitschaft habe. Ich bitte um Verständnis, dass ich das Handy bei Hausbesuchen häufig stumm schalte, um ungestört arbeiten zu können. Bitte benutzen sie in diesem Fall meine Mailbox, ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen. Auf Anfragen antworte ich in der Regel schnellstmöglich. In akuten Situationen, die keinen Aufschub zulassen, bitte ich Sie in der Klinik oder bei Ihrem Frauen- bzw. Kinderarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst anzurufen bzw. die 112 zu wählen.
Die Kommunikation über Messenger-App „WhatsApp“ erfüllt die Voraussetzungen zum Datenschutz nicht. Die Terminabsprache oder Beratung über Kommunikationsmedium erfolgt von Seiten der Hebamme ausschließlich über Anruf und/oder SMS-Kontakt.
Terminabsprachen
Bitte sagen sie Termine, die Sie aus dringenden Gründen nicht einhalten können, so früh wie möglich ab (spätestens 24h vorher). Ich behalte mir vor, nicht oder zu spät abgesagte Termine mit einer Ausfallpauschale von 60 EUR privat in Rechnung zu stellen, da diese von den Krankenkassen nicht bezahlt werden.
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie den Kursteilnehmern so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Teilnahmebedingungen Geburtvorbereitungskurs
Kursinhalt
Der Kurs ist eine Kombination aus Fachinformation zu Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, körperlicher Vorbereitung auf die Geburt sowie der Möglichkeit des Austausches in der Gruppe. Häufig entstehen hier wichtige Kontakte. Die Kurse beinhalten Übungen zur Atmung, Körperwahrnehmung und Entspannung. Wir besprechen unterschiedliche Gebärpositionen und Massagetechniken, die die Geburtsarbeit erleichtern. Außerdem werden Inhalte wie Schwangerschaftsbeschwerden, das Wochenbett, die Bedürfnisse des Neugeborenen, das Stillen, Veränderungen in der Partnerschaft usw. thematisiert. Die Begleitperson ist an 6 von 8 Terminen mit eingeladen, ggf. arbeiten wir auch an einem Termin in geschlechterspezifischen Gruppen.
Bitte bringen Sie zur ersten Kursstunde folgende Dinge mit: Krankenkasse Versichertenkarte, bequeme Kleidung, nach Bedarf etwas zum Schreiben.
In seltenen Fällen kann es zu einer kurzfristigen Terminänderung bzw. -verlegung einzelner Kursstunden kommen. Um Ihnen Änderungen mitteilen zu können, benötige ich eine Telefonnummer von Ihnen.
Abrechnung
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privatversicherte Frauen erhalten nach Kursende die Rechnung. Versäumte Stunden werden von der Krankenkasse nicht bezahlt. Sie werden der Teilnehmerin am Kursende in Rechnung gestellt (Kosten: 7,96 EUR/versäumte Zeitstunde). Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nur nach § 626 und §627 BGB möglich und nur aus Gründen, die der jeweils andere Vertragspartner zu vertreten hat (bei Klinikaufenthalt oder Geburt während des laufenden Kurses).
Die Partnergebühr beträgt insgesamt 126,00EUR und wird nicht von allen Krankenkassen übernommen. Am Ende des Kurses erhalten Sie eine Quittung über die Einzahlung der Partnergebühr. Diese können Sie dann bei Bedarf bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Anmeldung
Um sich verbindlich anzumelden, überweisen Sie bitte die Partnergebühr in Höhe von 126,00EUR innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto.
Erst dann ist der Kursplatz verbindlich für Sie reserviert.
Corona-Sonderregelungen
Der Kurs findet in der Hebammenpraxis Altpieschen (Altpieschen 17, 01127 Dresden) statt. Sollte es jedoch seitens des Gesundheitsamtes bzw. durch die jeweils gültige Coronaschutzverordnung ein Kontaktverbot aufgrund der Corona-Pandemie geben, kann der Kurs nicht stattfinden und fällt ersatzlos aus.
Ich melde mich und meine Begleitperson hiermit zum oben genannten Kurs verbindlich an und bin mit den Teilnahmebedingungen und allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen haben wir zur Kenntnis genommen.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.